Festsitzender Zahnersatz
Kronen
Die Erhaltung Ihrer Zähne steht in unserer Praxis an erster Stelle. Jedoch kann dies nur über einen festsitzenden Zahnersatz erfolgen, wenn der Zahn so stark geschädigt ist, dass er mit anderen Maßnahmen nicht langfristig wiederhergestellt werden kann.
In diesem Fall ist eine Krone zum Schutz des sichtbaren Zahnanteils notwendig. Mit ihr ist die vollständige Wiederherstellung eines Zahns in Form und Farbe so nachbildbar, dass kein Unterschied zu den natürlichen Zähnen zu erkennen ist.
Jede Krone ist eine Maßanfertigung und wird individuell angefertigt. Zuvor wird der betroffene Zahn vom Zahnarzt beschliffen. Anschließend erfolgt eine Abformung, damit der Zahntechniker auf dem Modell die Krone erstellen kann. Zwischenzeitlich tragen Sie ein Provisorium aus zahnfarbenen Kunststoff. In der zweiten Sitzung wird die Krone angepasst und mit Zement eingesetzt.
Es gibt eine Vielzahl von Kronenarten.
1. Vollgusskronen:
Sie bestehen vollständig aus einer (Edel-) Metall-Legierung. Diese Kronen sind metallfarben und werden hauptsächlich im nicht sichtbaren Bereich eingesetzt.
2. Verblendkronen:
Diese Kronenart besteht aus einem (Edel-) Metall-Gerüst, auf dem die Keramik vollständig oder teilweise (außen) aufgebrannt wird.
3. Metallfreie Kronen (in unserer Praxis: Zirkoniumkronen)
Diese Kronen bestehen vollständig aus Keramik. Ihr Grundgerüst bildet Zirkonium, auf das die Keramik gebrannt wird. Sie gelten als ästhetisch perfekte Kronenart.
4. weitere Kronenarten:
a. Inlays
b. Teilkronen
c. Stiftkronen (siehe: Seite „Endodontie“)
Sollte es nicht möglich sein, einen Zahn zu erhalten, sollte er zur Vermeidung von schwerwiegenden Erkrankungen gezogen werden (Extraktion). Nach einer Ausheilzeit von ca. 4 Wochen kann die Lücke festsitzend oder herausnehmbar versorgt werden.
Brücken
Hierbei werden die der Lücke benachbarten Zähne wie für Kronen beschliffen. Die Lücke wird dann durch ein Brückenglied aufgefüllt, das fest mit den beiden benachbarten Kronen verbunden ist.
Auch hier sind analog zu den Kronen verschiedene Brückenarten möglich.
Ihr Zahnarzt berät sie gerne ausführlich darüber.
Zuzahlungen der Gesetzlichen Krankenkassen:
An den Kosten des verschienen Zahnersatzmöglichkeiten beteiligt sich die Krankenkasse mit einem Festzuschuss, der abhängig ist von der Regelmäßigkeit ihrer Zahnarztbesuche.
Die Krankenkasse beteiligt sich bei den Verblendungen im Oberkiefer bis zum 5. Zahn von der Mitte gerechnet und im Unterkiefer bis zum 4. Zahn von der Mitte gerechnet mit einem Zuschuss.
Herausnehmbarer Zahnersatz
Jeder Zahn unseres Gebisses hat eine Funktion und alle Funktionen sind aufeinander abgestimmt. Bereits das Fehlen einzelner Zähne kann dieses Zusammenspiel stören und weitere Schäden zur Folge haben.
Nicht jeder fehlende Zahn kann festsitzend ersetzt werden. Deshalb kann es erforderlich sein, diese fehlenden Zähne mit herausnehmbaren Zahnersatz (Prothesen) zu ersetzen.
Die Prothesen stellen die Ästhetik und die Funktion ihres Gebisses wieder her und geben Ihnen ein Stück Lebensqualität zurück.
Es werden folgende Arten des herausnehmbaren Zahnersatzes unterschieden:
1. Teilprothese:
Ersatz von wenigen Zähnen, bei dem der Halt der Prothese durch Klammern oder durch Geschiebe an den vorhandenen Zähnen erfolgt.
Hierbei ist eine besondere Form der Modellgussprothese die Teleskopprothese. Bei dieser Art der Versorgung erfolgt der Halt über parallel hergestellte Kronen auf den vorhandenen Zähnen.
2. Totalprothese:
Ersatz aller Zähne eines oder beider Kiefer durch eine Prothese.
Während bei dem festsitzenden Zahnersatz die Ausheilzeit des Knochens nach einer Zahnentfernung abgewartet werden muss, kann der herausnehmbare Zahnersatz bereits kurz nach der Extraktion, in speziellen Fällen sogar vor der Extraktion, hergestellt werden.