Kieferorthopädie für Kinder

Kieferorthopädie für Kinder

 

In unserer Praxis wird auch die kieferorthopädische Behandlung angeboten.

 

Sollte ihr Kind schiefe Zähne haben oder sollten sie der Ansicht sein, dass die Zähne ihres Kindes nicht richtig stehen, kommen sie mit dem Kind in die Praxis. Hier werden wir eine genaue Untersuchung der Zahnstellung vornehmen.

 

Wenn eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, werden in der Praxis Abformungen der Kiefer durchgeführt, ggf. auch Röntgenbilder angefertigt.

 

Anhand dieser Unterlagen kann der Zahnarzt dann eine genaue Auswertung des jugendlichen Gebisses und der Knochenstrukturen durchführen.

 

Hierzu wird die Fehlstellung des Gebisses in so genannte Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingereiht. Dies wird aber vom Zahnarzt mit den Eltern und dem Kind zusammen genau besprochen. Ebenso der genaue Ablauf der kieferorthopädischen Behandlung, denn der ist für jedes Kind individuell.

 

 

 

Nach der Genehmigung des Behandlungsplans durch die Krankenkasse werden erneut Abformungen der beiden Kiefer durchgeführt, um Arbeitsmodelle für die Techniker zum Herstellen der kieferorthopädischen Spangen bzw. Apparaturen zu haben.

 

Nach ca. 2 Wochen sind die Spangen in der Praxis und können eingegliedert werden.

 

Die erste Kontrolle der eingesetzten Spangen erfolgt zwei Wochen nach dem Einsetzen, um mögliche Druckstellen frühzeitig zu beiseitigen.

 

Die weiteren Kontrollen erfolgen in unserer Praxis im 3-Wochen-Rhythmus.

 

Eine kieferorthopädische Behandlung dauert in der Regel 4 Jahre! Hiervon werden 3 Jahre aktiv die Fehlstellungen behandelt und 1 Jahr lang die Zähne an der Position gehalten, wohin sie durch die Spangen/ Apparatur bewegt worden sind.

 

Zwischendurch werden so genannte Zwischenbefunde durchgeführt, d.h. anhand von neuen Abformungen der Kiefer kann die Veränderung in der Fehlstellung kontrolliert und nötigenfalls korrigiert werden. Die Befunde hieraus werden wiederum mit den Eltern und dem Kind besprochen.

 

Sollte der Zahnarzt feststellen, dass die Geräte nicht ordnungsgemäß getragen werden oder das Kind die Mitarbeit bei der kieferorthopädischen Behandlung verweigert, ist er verpflichtet, dies der jeweiligen Krankenkasse mitzuteilen und ggf. die Behandlung abzubrechen.

 

Um für eine optimale Behandlung des Kindes zu sorgen, kann es sein, dass der Zahnarzt die kieferorthopädische Behandlung bei einem Kieferorthopäden empfiehlt, der bei schwierigen Fehlstellungen noch weitere Möglichkeiten besitzt als der Zahnarzt.