Fissurenversieglung (IP 5)
Die Seitenzähne haben "Berge" (Höcker) und "Täler" (Fissuren). Gerade die Fissuren weisen an ihrem Grund unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten auf. Sie können sich einfach bis zum Grund verjüngen, aber auch sich zwischen durch ampullenförmig erweitern. Bei dem bloßen Betrachten eines Seitenzahns ist dies nicht zu erkennen. In diesen Nischen können sich Essensreste und Bakterien festsetzen. Diese Bakterien verursachen, da sie nicht mit der normalen Zahnbürste entfernt werden können, Karies. Daher sollten spätestens ein halbes Jahr nach dem Durchbruch der großen Backenzähne die Fissurenversiegelung erfolgen. Dies wird von der Prophylaxehelferin durchgeführt.
Falls es bereits zu einem Kariesbefall gekommen ist, entscheidet der Zahnarzt, ob die Fissur durch eine kleine Eröffnung (erweiterte Fissurenversiegelung) oder durch eine richtige Füllung von der Karies befreit und verschlossen wird.