Individualprophylaxe für Kinder von 6 bis 18 Jahre
Während durch den Schulzahnarzt bzw. der Zahnarzthelferin des Gesundheitsamtes in den Kindergärten und Schulen Gruppenprophylaxe durchführen, d. h. in größeren und kleineren Gruppen werden die Kinder zusammen auf die Notwendigkeit des Zähneputzens hingewiesen, erfolgt die Unterweisung in der Individualprophylaxe für jedes Kind einzelnd.
Diese individuell auf die Bedürfnisse des Kindes, seinen Zähnen und seinen eventuell vorhandenen Zahnfehlstellung eingehende Behandlung erfolgt durch eine speziell ausgebildete Zahnarzthelferin.
Durch gezielte Anweisung zur Verbessung der Mundhygiene wird die Grundlage gelegt, damit die Zähne der Kinder ein Leben lang kariesfrei bleiben. Doch auch die Eltern sind hierbei gefragt, da sie die Putzunterweisung zu Hause kontrollieren und umsetzen sollen.
Die Individualprophylaxe wird vom 6. bis zum 18. Lebensjahr von allen Krankenkassen (gesetzlich wie privat) 2x im Jahr vollständig getragen.
Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
IP 1: Erhebung des Mundhygienestatus
IP 2: Aufklärung des Versicherten und ggf. dessen Erziehungsberechtigten über Krankheitsursachen (z. B. Karies) sowie deren Vermeidung, Motivation und Remotivation.
IP 4: Lokale Fluoridierung der Zähne
IP 5: Fissurenversieglung